*Grundsätzlich gilt, dass die Verantwortung für die Einhaltung der Vorgabe und Forderungen im Arbeitsschutz eine Führungsaufgabe und eng mit der Kompetenz innerhalb der Verwaltungshierarchie verbunden ist. Das bedeutet für den Leiter der Feuerwehr, da die Dienststelle (Feuerwehr) jedoch im Sinne §13 DGUV Vorschrift 1 dem Betrieb gleichzusetzen sind, das er die Verantwortung im Arbeitsschutz per Gesetz hat. Die Übertragung einer Gesamt-, Teilverantwortung oder auch nur einzelner Pflichten des Arbeitsschutzes erfolgt auch durch die Übernahme einer bestimmten Funktion.